Kosten

Die Kosten für Psychotherapie sind  USt. frei gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994.

Erstgespräch: Das Erstgespräch dauert 50 Minuten und kostet  EUR  70,-- 

Mein Honorar für die weiteren Folgestunden beträgt EUR 90,-- pro Sitzung und ist am Ende der Einheit in bar zu bezahlen. 

Wenn Sie die Honorarnoten bei Ihrer Krankenkasse einreichen, kann ein Teil der Kosten rückerstattet werden. Der Kostenzuschuss ist abhängig von Ihrer Krankenkasse und beträgt Stand 2024 wie folgt: ÖGK: EUR 33,70,--; BVAEB: 46,60; SVS EUR 45,--).
Weitere Infos dazu lesen Sie bitte weiter unten.

Absageregelung

Wenn Sie einen vereinbarten Termin absagen müssen, ist das bis 24 Stunden davor kostenfrei möglich. Wird nicht oder kurzfristiger abgesagt, bitte ich um Verständnis, dass ich diese Stunde berechnen muss.


Kostenzuschuss der Krankenkasse

Sie haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Kostenzuschuss bei der ÖGK zu stellen. Wird dieser genehmigt, erstatten Ihnen die Kassen einen Teil des bezahlten Honorars zurück.

Krankenkassen 
dürfen nur Krankenbehandlungen finanzieren. Das bedeutet, die Kassen leisten nur dann einen Zuschuss, wenn eine krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD-10) vorliegt. Diese Diagnose wird in den ersten Stunden der Psychotherapie erstellt.

Um einen Zuschuss beantragen zu können, brauchen Sie vor der zweiten Therapie-stunde eine Bestätigung, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, um auszuschliessen, dass Ihre Leiden eventuell rein körperlichen Ursprungs sind bzw. Ihre seelischen Probleme vielleicht (mit-)verursachen.

Für einen Kostenzuschuss für bis zu zehn Sitzungen genügt es, diese ärztliche Bestätigung und die Honorarnoten der Psychotherapeutin oder des Psychotherapeuten bei der Kasse einzureichen. Sollen mehr als zehn Einheiten bezahlt werden, muss rechtzeitig ein Antrag auf Kostenzuschuss gestellt werden.

Ich informiere Sie gerne genauer über weitere Fragen bzw. stelle mit Ihnen den Antrag und helfe Ihnen bei der Einreichung.

Psychotherapie auf Krankenschein

Sie brauchen Psychotherapie, können es sich finanziell aber nicht leisten?
In diesem Fall gibt es die Möglichkeit, sich Therapie über die Krankenkasse voll finanzieren zu lassen.

Krankenkassen 
dürfen nur Krankenbehandlungen finanzieren. Das bedeutet, die Kassen zahlen nur dann, wenn eine krankheitswertige Störung (Diagnose nach ICD-10) vorliegt. Diese Diagnose wird in den ersten Stunden der Psychotherapie erstellt.

Die Kosten werden in den Diagnosebereichen psychosomatische Erkrankungen, Suchtkrankheiten, neurotischen Störungen, Psychosen übernommen nicht aber bei Partnerschafts-, Erziehungs-, Familien-, Berufs-, oder Sexualproblemen oder zur Persönlichkeits-
entwicklung.

Für Psychotherapie auf Krankenschein brauchen Sie entweder eine Zuweisung ihres Arztes (Wahlarzt oder Vertragsarzt) oder spätestens vor der zweiten Therapie-stunde eine Bestätigung, dass Sie sich einer ärztlichen Untersuchung unterzogen haben. Diese Untersuchung dient dazu, um auszuschliessen, dass Ihre Leiden eventuell rein körperlichen Ursprungs sind bzw. Ihre seelischen Probleme vielleicht (mit-)verursachen.

Persönliche, kostenlose Beratung über Therapie auf Krankenkasse erhalten  Sie in der Dienststelle der ÖGK in Neusiedl/See, Gartenweg 26.

Die Beratung findet jeden Dienstag von
9-11 Uhr statt. Eine Anmeldung dazu ist nicht notwendig.

Weitere Infos für das Burgenland finden sie auch auf der Homepage des ÖBVP.